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Finden Sie hier alle Informationen rund um Ihre Bewerbung bei Ergo-Tec und aktuelle Stellenangebote.
Motivierte Mitarbeiter bilden den Grundstein für unseren Unternehmenserfolg und die zukünftige Entwicklung von Ergo-Tec.
Wir beschäftigen Industriemechaniker, Mechatroniker, Elektriker, Konstrukteure und kaufmännische Sachbearbeiter.
Wir freuen uns jederzeit über Ihre aussagekräftige Initiativbewerbung per E-Mail.
Bitte sprechen Sie uns an:
Ergo-Tec GmbH
Herr Alexander Dürsch
Gewerbestraße 2
91489 Wilhelmsdorf
Tel.: +49 9104-82969-0
personal[at]ergo-tec.com
Hinweise für Bewerber zum Thema Datenschutz:
Unserer Informationspflicht zur Datenerhebung und –verarbeitung kommen wir mit den folgenden Hinweisen nach: Informationspflicht
Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Art der Daten, Zweck der Datenerhebung und Verwendung der Daten
Für Bewerber und Beschäftigte - folgende Daten werden von Ihnen bei uns gespeichert:
Name, Adresse, Telefonnummer, gültige E-Mail-Adresse, Handynummer, Führerschein, Geburtsdaten (Ort und Land), Bankverbindung, Lohn- Entgeltdaten, Religionszugehörigkeit, Sozialversicherungsdaten, Steuerdaten (Steuerklasse, Freibeträge).
Die Erhebung dieser Daten erfolgt:
• zur Abwicklung des Bewerbungsverfahrens,
• für Anstellungsvertrag und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wenn Sie uns eine Bewerbung per E-Mail schicken, verwenden Sie bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse personal[at]ergo-tec.com. Für die genannte E-Mail-Adresse erfolgt keine Archivierung.
Schließt die Geschäftsleitung der Firma Ergo-Tec GmbH einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Wird kein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung regelmäßig gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen oder der Bewerber einer längeren Aufbewahrung bis max. sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung zugestimmt hat. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).